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   VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16.WI.D   

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https://dejure.org/2019,55355
VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16.WI.D (https://dejure.org/2019,55355)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 29.01.2019 - 25 K 1139/16.WI.D (https://dejure.org/2019,55355)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - 25 K 1139/16.WI.D (https://dejure.org/2019,55355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 61 Abs 1 S 2 u 3 BBG, § 77 Abs 1 Satz 1 BBG, § 56 S 1 BDG, § 57 Abs 2 BDG, § 263 StGB
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen innerdienstlichen Betrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - 16b D 13.993 - BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris).

    Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris) sowohl für außer- als auch für innerdienstliche Dienstvergehen auf den gesetzlichen Strafrahmen zurückzugreifen.

    Damit reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme im vorliegenden Fall bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 13 Abs. 1 S. 2-4 BDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Mai 2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von Begleitdelikten und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelfall wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris).

  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16
    Sie sind verpflichtet, den disziplinarrechtlich bedeutsamen Sachverhalt selbst festzustellen und rechtlich zu würdigen (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63/12 -, Rn. 29, juris).

    Ein beanstandungsfreies Verhalten ist regelmäßig nicht geeignet, schwere Pflichtenverstöße, wie sie hier in Rede stehen, in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, da der Beamte generell verpflichtet ist, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz der Arbeitskraft zu erbringen und sich achtungs- sowie vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 2 B 63.12 -, Rn. 13, juris m.w.N.).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16
    Selbst eine überlange Verfahrensdauer kann nicht zum Absehen der disziplinarrechtlich gebotenen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3/12 -, Rn. 44, juris; Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, Rn. 93, juris).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16
    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38/10 -, juris).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16
    Selbst eine überlange Verfahrensdauer kann nicht zum Absehen der disziplinarrechtlich gebotenen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3/12 -, Rn. 44, juris; Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25/17 -, Rn. 93, juris).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16
    Bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen, bei dem der Beamte gerade nicht wie jeder andere Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung und damit als Garant einer unparteilichen und gesetzestreuen Verwaltung betroffen ist, kommt dem ausgeurteilten Strafmaß bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2016 - 2 B 24/16-, Rn. 15, juris).
  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften schwerwiegenden Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.2003 - 1 D 2/03 -, Rn. 49, juris).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16
    Erforderlich ist stets eine Prognoseentscheidung zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung auf Grundlage aller im Einzelfall be- und entlastenden Umstände (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. Juni 2007 - 1 D 2/06 -, Rn. 25, juris).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 2 B 21.16

    Entfernung einer Polizeiobeamtin aus dem Beamtenverhältnis; Betrügerisches

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16
    In Fällen des innerdienstlichen Betrugs zum Nachteil des Dienstherrn ist der Beamte in der Regel aus dem Dienst zu entfernen, wenn im Einzelfall Erschwerungsgründe vorliegen, denen keine Milderungsgründe von solchem Gewicht gegenüberstehen, dass eine Gesamtbetrachtung nicht den Schluss rechtfertigt, der Beamte habe das Vertrauen endgültig verloren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2017 - 2 B 21/16 - Rn. 8, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - 3d A 87/14

    Entfernung eines Stadthauptsekretärs aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06

    Bahnbeamter des gehobenen Dienstes (Bauüberwacher) im Ruhestand; Verletzung des

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 13.993

    Disziplinarverfahren wegen Diebstahls im Amt - Zurückstufung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2017 - 3d A 204/16

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 14.121

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahme wegen

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